Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist am 25. Mai 2018 in Europa in Kraft getreten. Ende 2019 wird die ePrivacy-Verordnung in Kraft treten. Diese beiden EU-Verordnungen sollen den Schutz der personenbezogenen Daten der EU-Bürger gewährleisten und bewahren. Bereiten Sie sich vor und halten Sie die Vorschriften ein, indem Sie eine Consent Management Platform wie CookieFirst nutzen.
Diese Gesetzgebung bedeutet unter anderem, dass Sie sich über die auf Ihrer Website vorhandenen Cookies und Tracking-Skripte von Drittanbietern im Klaren sein müssen, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden und an wen Sie diese Informationen weitergeben. Es ist unerlässlich, dass Sie die Verwendung aller Cookies und Tracking-Cookies den Nutzern Ihrer Website aufzeichnen, protokollieren und erläutern.
Die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung sollen den Bedenken hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten durch Dritte Rechnung tragen und den Betroffenen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben. Unternehmen und Website-Besitzer müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, da andernfalls eine Geldstrafe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% ihres gesamten weltweiten Umsatzes verhängt werden kann.
Was genau sind personenbezogene Daten?
Die Verordnungen besagen, dass personenbezogene Daten alle Informationen sind, die zur Identifizierung einer Person verwendet werden können. Im Internet können diese Informationen durch Cookies und andere Tracker erzeugt werden, z.B. durch eingebettete Drittanbieterdienste wie Google oder Facebook, aber auch durch die IP-Adresse eines Computers.
Was bedeutet das für die Betreiber von Websites?
Um der DSGVO zu entsprechen, gibt es Dutzende von Regeln, die wir hier nicht behandeln. Kurzgesagt jedoch sollten Website-Betreiber Folgendes tun:
- stets auf dem neuesten Stand bezüglich aller Cookies und Tracking-Technologien von Drittanbietern auf seiner/ihrer Website(s) sein
- vor der Datenverarbeitung um die Erlaubnis betroffener Benutzers bitten
- sicherstellen, dass Cookie-Einwilligungen protokolliert werden
- sicherstellen, dass die Website die Möglichkeit bietet, den Einwilligungsstatus zu widerrufen oder zu ändern
- wissen, welche Daten an Dritte weitergegeben werden und an wen diese Daten gesendet werden