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Die Schweiz, einst das Land der Berge, der Uhren, des Käses und der Schokolade, ist heute ein Ort, an dem Kekse im Mittelpunkt stehen – oder zumindest die damit verbundenen Regeln. Das nordeuropäische Land hat in den letzten Jahren erhebliche Änderungen an seinen Datenschutzgesetzen vorgenommen und zuletzt ein Update mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Websites durchgeführt, die Tracking-Technologien von Drittanbietern wie Cookies verwenden. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die aktuellen Cookie-Vorschriften in der Schweiz und erläutert, was Sie wissen müssen, um die Vorschriften einzuhalten.

Cookie-Banner in der Schweiz – Was Sie über das revDSG, das Schweizer Datenschutzgesetz, wissen müssenCookie-Banner in der Schweiz – Was Sie über das revDSG, das Schweizer Datenschutzgesetz, wissen müssen

Was sind Cookies überhaupt?

Beginnen wir mit der Klärung eines häufigen Verwirrungspunkts: Im Kontext des Datenschutzes bezieht sich „Cookies“ nicht auf Backwaren. Es handelt sich vielmehr um einen Begriff, der kleine Datenmengen beschreibt, die von den von ihm besuchten Websites im Computerbrowser eines Benutzers (Google Chrome, Mozilla usw.) gespeichert werden.

Cookies werden verwendet, um Informationen über Sie zu speichern, z. B. Ihre Website-Präferenzen und Kontoeinstellungen. Sie können auch zu Tracking-Zwecken verwendet werden, sodass Websites anonyme Nutzungsstatistiken oder gezielte Werbung basierend auf Ihrem Browserverlauf auf dieser bestimmten Website sammeln können. Wenn Sie beispielsweise kürzlich online Schuhe gekauft haben und dann später am Tag die Website eines anderen Schuhhändlers erneut besuchen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dort eine Anzeige für die Schuhe angezeigt wird, die Sie sich gerade angesehen haben.

Cookies: Das Gute, das Schlechte und die Konsequenzen

Es gibt zwei Hauptarten von Cookies: technisch notwendige und technisch nicht notwendige Cookies. Mit der erstgenannten Kategorie lässt sich kaum streiten. Website-Betreiber benötigen Erstanbieter-Cookies, um eine Website korrekt darzustellen und Benutzereinstellungen zu speichern, was für ein besseres Benutzererlebnis sorgt. Ebenso sind manchmal Cookies von Drittanbietern erforderlich, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen – beispielsweise ein eingebettetes YouTube-Video oder Schaltflächen zum Teilen in sozialen Medien.

Andererseits können Cookies, die Experten als „unnötig“ erachten, aus kommerzielleren Gründen verwendet werden oder möglicherweise sogar das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre verletzen. Dies ist die Art, die die meisten Datenschutzbestimmungen überwachen wollen.

Cookies sind nicht nur schlecht – als Website-Benutzer profitieren Sie von einem besseren Kundenerlebnis, wenn sie aktiviert sind. Auch Website-Betreiber legen großen Wert darauf, sie für Analyse- und Marketingzwecke zu nutzen. Wo es kontrovers wird, ist das Targeting. Die Menschen sind sich der Tatsache bewusst geworden, dass Unternehmen Cookies verwenden können, um das Surfverhalten zu überwachen und gezielte Werbung zu schalten, und das gefällt ihnen nicht. Dies versetzt den Gesetzgeber in die Lage, Schutzmaßnahmen einzuführen, um Verbraucher davor zu schützen, ohne ihre Zustimmung online verfolgt zu werden. Wenn Sie mehr über alle Arten von Cookies erfahren möchten, lesen Sie unsere Artikel „Was sind Cookies ?“

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Eine Auffrischung zur DSGVO

Der Stein, der in Sachen Datenschutzrechte wirklich alles ins Rollen gebracht hat: Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein weitreichendes Gesetz, das zum Schutz der Privatsphäre von EU-Bürgern im Internet erlassen wurde. Es gibt es seit dem 25. Mai 2018 und es hat seitdem weltweit Maßstäbe gesetzt.

Eines der charakteristischsten Elemente der DSGVO ist die vorgeschriebene Art der Einwilligung (Cookie Consent), das Opt-in-Prinzip. Dies erfordert, dass Websites davon ausgehen, dass Einzelpersonen der Verwendung von Cookies erst dann zustimmen, wenn sie ihre Zustimmung ausdrücklich über ein Cookie Banner erteilt haben.

Betrifft die DSGVO die Schweiz?

Es ist zu beachten, dass die DSGVO nur für Mitgliedsländer der Europäischen Union gilt, zu der die Schweiz nicht gehört. Allerdings hat die Schweizer Regierung ein der DSGVO ähnliches Datenschutzgesetz eingeführt, um die Online-Privatsphäre ihrer Bürger zu schützen.

Der Großteil der Daten- und Cookie-Richtlinien des Landes stammt aus dem Telekommunikationsgesetz, das erstmals 1997 eingeführt und kürzlich im Jahr 2021 aktualisiert wurde.

Nach schweizerischem Recht in Art. 45c beleuchtet. b des FMG sind Websitebetreiber in der Schweiz verpflichtet, Besucher über die Verwendung von Cookies und den Zweck dieser Verwendung zu informieren und Einzelpersonen die Möglichkeit zu geben, die Verwendung von Cookies abzulehnen. Dies unterscheidet sich vom Opt-in-Rahmen der EU; Stattdessen erwarten die Schweizer Behörden lediglich, dass die Betreiber transparent bleiben, was die Skripte angeht, die sie auf ihren Websites ausführen.

In seiner Herbstsitzung 2020 hat das Schweizer Parlament das neue Revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG) verabschiedet, um den bestehenden Schutz des Landes bei der Datenerhebung und Einwilligung zu erweitern. Das nDSG orientiert sich in Bezug auf spezifische Terminologie, Definitionen und Datenschutzerwartungen für Online-Verarbeiter stärker an der DSGVO, ändert jedoch nicht die Einwilligung in eine Opt-in-Einwilligung.

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Pflichten für Schweizer Website-Betreiber

Nur weil die Schweiz keine Opt-in-Prozesse wie Cookie-Banner vorschreibt, heißt das nicht, dass Schweizer Unternehmen ganz darauf verzichten können. In praktisch allen Fällen müssen sie weiterhin die Zustimmung von Benutzern einholen, die ihre Website aus EU-Mitgliedsstaaten besuchen.

Der Prozess dazu ist nicht so schwierig, wie es scheint; Der einfachste Weg, ein Cookie-Banner einzurichten, besteht darin, in eine Cookie-Management-Plattform wie CookieFirst zu investieren. Unser Tool lässt sich in Ihre Website integrieren, sodass Sie die Bannernachricht anpassen und Benutzerreaktionen in Echtzeit verfolgen können.

Eine sinnvolle Investition angesichts der Konsequenzen, die ein Verstoß gegen die Schweizer Cookie-Verordnung mit sich bringen kann – eine Geldstrafe von bis zu CHF 5.000!

Das CookieFirst WordPress-Plugin ist DSGVO-konform, um sicherzustellen, dass Sie in Sachen Datenschutz immer auf der sicheren Seite sind. Laden Sie es hier herunter, um Ihre Schweizer und EU-Operationen noch heute auf Autopilot zu stellen.

Zusammenfassung

Die Zeiten, in denen es Kekse nur in den Sorten Chocolate Chip und Rosinen gab, liegen lange hinter uns. Im 21. Jahrhundert wird die Verwaltung der digitalen Art – derjenigen, die die Aktivitäten der Besucher online verfolgen – eine entscheidende Herausforderung für Online-Unternehmen sein.

Hoffentlich hat Ihnen dieser Artikel geholfen, sich mit den Grundlagen vertraut zu machen. Um jedoch sicherzustellen, dass Sie die Schweizer Gesetze in Bezug auf die Verwendung von Cookies vollständig einhalten, wird immer empfohlen, einen qualifizierten Anwalt oder Datenschutzberater zu beauftragen.

CookieFirst bietet eine Vielzahl innovativer Lösungen für moderne Unternehmer, die ihr Risiko gegen Datenschutzbestimmungen in der Schweiz und darüber hinaus absichern möchten. Entdecken Sie noch heute, was wir für Sie tun können.

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Einholung der Zustimmung vor dem Laden von Tracking-Skripten von Drittanbietern

CookieFirst zielt darauf ab, die Einhaltung von ePrivacy und GDPR einfach und schnell umzusetzen. Die CookieFirst-Plattform umfasst Skriptmanagement von Drittanbietern, Einwilligungsmanagement, Statistiken, regelmäßige Cookie-Scans, automatisierte Cookie-Richtlinien, Banneranpassung, Mehrsprachigkeit und vieles mehr. Vermeiden Sie hohe Bußgelder und holen Sie die Zustimmung ein, bevor Sie Tracking-Skripte von Drittanbietern laden. Testen Sie CookieFirst und seien Sie konform.